Legal

Data Processing Agreement

Agreement under Art. 28 GDPR · Last updated: 7 October 2026

Vertragsparteien und Geltung

Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden von RentalHandover als Verantwortlichem und TM Systems Till Merlé, Birkenstr. 19, 61440 Oberursel, Deutschland, als Auftragsverarbeiter. Er ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und kommt mit der Registrierung zustande. Auf Wunsch wird er gesondert unterschrieben; ein individuell geschlossener Vertrag geht diesem vor. Er gilt für die Dauer des Nutzungsverhältnisses und darüber hinaus, solange der Auftragsverarbeiter Daten des Kunden verarbeitet.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter stellt die Plattform RentalHandover (Web-App und Apps für iOS und Android) für digitale Übergabe- und Rücknahmeprotokolle bereit. Dabei werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, angezeigt, als PDF aufbereitet, per E-Mail versandt, exportiert und gelöscht, ausschließlich zur Erbringung dieses Dienstes.

Betroffene Personen

Arten von Daten

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht vorgesehen.

2. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen sind dieser Vertrag, die Nutzung und Einstellungen der Plattform sowie Einzelweisungen in Textform an hello@rentalhandover.com. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das unverzüglich mit. Eine Verarbeitung für eigene Zwecke findet nicht statt.

3. Vertraulichkeit und Sicherheit

Alle Personen mit Zugriff auf die Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter trifft insbesondere diese technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO:

Im Offline-Modus der App liegen die Daten eines Protokolls bis zur Übertragung nur auf dem Gerät. In den Apps bleibt eine Anmeldung bestehen, bis sie abgemeldet wird. Der Verantwortliche sichert seine Geräte deshalb mit einer Bildschirmsperre.

4. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter:

Neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen. Daten werden an keinen Anbieter künstlicher Intelligenz übermittelt; das würde ebenso vorher angekündigt.

5. Übermittlung in Drittländer

Die Daten werden ausschließlich in der EU gespeichert. Cloudflare und Sentry haben ihren Sitz in den USA; ein Zugriff von dort ist nicht ausgeschlossen. Er stützt sich auf das EU-U.S. Data Privacy Framework bzw. EU-Standardvertragsklauseln.

6. Unterstützung, Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und gegenüber Aufsichtsbehörden. Anfragen, die ihn direkt erreichen, leitet er weiter. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet er unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den bekannten Angaben zu Art, Umfang, Folgen und Gegenmaßnahmen.

7. Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt die zum Nachweis nötigen Informationen bereit und ermöglicht Überprüfungen durch den Verantwortlichen oder einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer, nach Anmeldung mit angemessener Frist und in der Regel höchstens einmal im Jahr. Für die Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter genügen deren Zertifizierungen und Prüfberichte.

8. Löschung und Rückgabe

Während der Laufzeit kann der Verantwortliche seine Protokolle als Excel- oder CSV-Datei und als ZIP-Archiv aller PDFs exportieren. In der Plattform entfernte Kunden, Objekte und Nutzer werden zunächst archiviert, damit bestehende Protokolle vollständig bleiben; unterschriebene Protokolle sind unveränderlich. Die endgültige Löschung einzelner Datensätze, etwa auf Antrag einer betroffenen Person, führt der Auftragsverarbeiter auf Weisung in Textform aus.

Nach Ende des Vertrags bleiben die Daten 90 Tage abrufbar und werden danach gelöscht; in den Datenbank-Sicherungen spätestens 30 Tage später. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragsverarbeiters bleiben unberührt.

9. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO, im Verhältnis der Parteien zueinander die Haftungsregelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Fragen des Datenschutzes vor.